HAUS- & MIETVERWALTUNG
Gerne übernehmen wir auch die Verwaltung Ihrer Immobilie, egal, ob Sie diese neu erworben haben oder schon länger der Eigentümer sind.
Als Hausverwalter nehmen wir Ihnen nahezu alle Aufgaben ab, die vom Eigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses übernommen werden. An dieser Stelle haben wir bewusst das Wort „nahezu“ gewählt, da Sie selbstverständlich entscheiden, inwieweit wir für Sie tätig werden sollen. Dies wird individuell in einem Hausverwaltungsvertrag festgehalten und die ergänzende Hausverwaltervollmacht dient dazu, dass wir gegebenenfalls auch, natürlich mit Ihrem Einverständnis, mit Ämtern, jeglichen Dienstleistern und Banken korrespondieren können, um Ihnen möglichst viele Aufgaben, die Ihre Immobilie betreffen, abzunehmen.
Der Kontakt mit den Mietern und die jährliche Nebenkostenabrechnung gehören zu den grundlegenden Dingen, die wir übernehmen, ebenso wie das Beauftragen von Handwerkern, falls eine Reparatur oder eine Wartung anfällt. Als Hausverwalter fungieren wir folglich als vermittelnde Instanz zwischen Eigentümer und den Mietern, beziehungsweise der Immobilie selbst.
Wir sind stets auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen bedacht, da eine vertrauensvolle Basis Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns die Verwaltung von Ihrem wertvollen Eigentum überlassen. Deshalb halten wir Sie auch stets über alles auf dem Laufenden, da wir jederzeit in Ihrem Sinne handeln möchten.
Nachfolgend führen wir die Leistungen auf, die wir gerne als Hausverwalter für Sie übernehmen:
LEISTUNGKATALOG HAUS- UND MIETVERWALTUNG
– Sicherheit und Leistung aus einer Hand rund um Ihr Objekt –
A) Kaufmännische Verwaltung:
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Führen und Kontrolle der Mieterkonten
- Erstellen einer jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Überschussrechnung
- Erstellen der Einzelabrechnungen für die Mieter
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
- Einholen von Angeboten geeigneter Handwerker bzw. Firmen
- Erstellen von Schneeplänen, für die Waschküchenbenutzung oder Treppenhausreinigung.
- Durchsetzen der Pläne und der Hausordnung
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
- Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels
- Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl ein Mietkonto als ‚offenes Treuhandkonto’ an, Falls vereinbart, wird ein Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt und das für die Online-Kontoführung eingerichtet wird
B) Technische Verwaltung:
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber